Steuerliche Home-Office Regelungen

Abgabenrechtliche Erleichterungen im Überblick

Immer mehr Menschen sind im Homeoffice und diese Form der Arbeit nimmt ständig zu. Plötzlich mussten ganze Betriebe vom heimischen Schreibtisch aus arbeiten. Schätzungen nach ist die Zahl der Arbeitenden im Homeoffice während der Pandemie auf ein Viertel aller Beschäftigten gestiegen.

Da stellt sich natürlich die Frage nach einer steuerlichen Abgeltung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur. Hilfreich könnte eine Information der WKO sein:

„Zur Abgeltung von Mehraufwendungen kann der Arbeitgeber bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag steuerfrei ausbezahlen. Dies ist für höchstens 100 Homeoffice-Tage im Jahr möglich. Somit können bis zu 300 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei belassen werden.

Wird der steuerfreie Höchstbetrag von 3 EUR pro Tag nicht ausgeschöpft oder gewährt der Arbeitgeber gar kein Pauschale, kann der Arbeitnehmer Differenzwerbungskosten geltend machen.

Beispiel:
Der Arbeitgeber bezahlt für 100 Homeoffice-Tage jeweils 1 EUR, d.h. 100 EUR im Jahr. Die Differenz auf die maximal möglichen 300 EUR (somit 200 EUR), kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. 

Um das Homeoffice-Pauschale steuerfrei auszahlen zu können, muss es sich jeweils um einen Homeoffice-Tag handeln, der ausschließlich in der Wohnung stattfindet. Das Pauschale steht auch Teilzeitbeschäftigten in ungekürzter Höhe zu. Wird eine höhere Pauschalabgeltung vereinbart, so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.”

Alle Informationen der Wirtschaftskammer im Überblick finden Sie HIER

Quelle: INNOVATIONBOX. /TT/ WKO Fotocredit: Symbolfoto

Tag :

HOME OFFICE,Walkolution

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